Karten-Werkzeug
Gib deine Adresse ein und du bekommst die amtlichen Lärmwerte für genau diese Stelle: tagsüber und nachts, woher der Lärm kommt und ob er über den Grenzwerten liegt. Salzburg ist der einzige Landeshauptstadt-Ballungsraum, in dem auch der Flughafen mitten im Stadtgebiet kartiert ist. Praktisch vor jeder Besichtigung.

Adresse eingeben oder auf die Karte tippen
Unsere Auswertung je Wohnlage: eingefärbt sind nur BEWOHNTE 250-Meter-Zellen, Wald, Felder und Wasser bleiben frei. Blasse Zellen liegen unter der Kartierungsschwelle oder außerhalb des kartierten Gebiets. Quelle: strategische Umgebungslärmkarte 2022 (laerminfo.at, BMK), Straßen-, Autobahn-, Schienen- und Flugverkehrslärm zusammen.
Die Karte zeigt den Dauerschallpegel des Verkehrslärms in Zonen zu je 5 Dezibel: einmal über den ganzen Tag gemittelt (Lden, mit Abend- und Nacht-Gewichtung) und einmal nur für die Nacht (Lnight, 22 bis 6 Uhr). Grün heißt: unter der Kartierungsschwelle von 55 dB am Tag bzw. 45 dB in der Nacht, also aus Sicht der amtlichen Karte ruhig.
Faustregel: 10 dB mehr empfinden die meisten Menschen als doppelt so laut. Und die Nacht zählt mehr als der Tag, für den Schlaf ist Lnight der wichtigere Wert.
Zwei Zahlen helfen beim Einordnen. Die WHO empfiehlt für Straßenverkehr unter 53 dB am Tag und unter 45 dB in der Nacht. Österreich legt im Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz zusätzlich Schwellenwerte für die Aktionsplanung fest, und die sind quellenabhängig.
| Quelle | Tag (Lden) | Nacht (Lnight) |
|---|---|---|
| Straße | 60 dB | 50 dB |
| Autobahn und Schnellstraße | 60 dB | 50 dB |
| Schiene | 70 dB | 60 dB |
| Flugverkehr | 65 dB | 55 dB |
Schienenlärm liegt 10 dB und Fluglärm 5 dB höher, weil beide als weniger störend gelten. Wird ein Schwellenwert überschritten, prüfen die zuständigen Stellen Lärmschutzmaßnahmen, in Salzburg vor allem das Land über seinen Lärmaktionsplan und die Stadt für ihre eigenen Straßen. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Maßnahme entsteht daraus nicht. Die Analyse oben ordnet deine Adresse gegen genau diese Werte ein.
Anders als Graz, wo eine eigene Verordnung feste Uhrzeiten für Bohren, Hämmern und Rasenmähen vorgibt, kennt Salzburg keine solche stadtweite Zeitregel. Maßgeblich ist das Salzburger Landessicherheitsgesetz: Nach § 28 begeht eine Verwaltungsübertretung, wer ungebührlicherweise störenden Lärm erregt, und zwar rund um die Uhr. Die Geldstrafe beträgt bis zu 500 Euro, in der Stadt Salzburg führt die Landespolizeidirektion das Verfahren.
Ungebührlich ist Lärm dann, wenn ihm die Rücksicht fehlt, die man von jemandem erwarten kann. Entschieden wird im Einzelfall, nachts sowie an Sonn- und Feiertagen strenger. Feste Uhrzeiten wie 22 bis 6 Uhr stehen deshalb meist in der Hausordnung, und die gilt, weil der Miet- oder Kaufvertrag auf sie verweist. Für Baustellen gelten eigene Regeln aus der Baubewilligung, nicht das Sicherheitsgesetz.
Eine Dezibel-Grenze gibt es für Nachbarschaftslärm übrigens nicht. Entschieden wird nach dem ortsüblichen Maß und danach, ob die gewohnte Nutzung der Wohnung wesentlich beeinträchtigt wird (§ 364 Abs. 2 ABGB). Wer am Rudolfskai oder mitten im Altstadt-Trubel wohnt, muss mehr hinnehmen als jemand in einer Sackgasse in Aigen. Dezibel-Schwellen gelten nur für den Verkehrslärm dieser Karte.
Diese Zusammenfassung ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Und sie betrifft Nachbarschaftslärm, den die Karte oben nicht zeigt: dort geht es um Straße, Autobahn, Schiene und Flugverkehr.
Hier ist Salzburg der Sonderfall unter den österreichischen Landeshauptstädten. Der Flughafen liegt nicht draußen im Umland wie Wien-Schwechat oder Graz-Thalerhof, sondern im Stadtgebiet, und seine kartierte Lärmkontur reicht deshalb bis in bewohnte Stadtteile. In Maxglan und Liefering weist die amtliche Karte tagsüber 55 bis 59 dB aus, und die Analyse oben nennt dort "Flugverkehr" als Quelle.
Für den Flugverkehr gilt ein um 5 dB höherer Schwellenwert als für die Straße, also 65 dB am Tag und 55 dB in der Nacht. Das ist keine Verharmlosung, sondern folgt der Bewertung des Bundes-Umgebungslärmschutzgesetzes. Wichtiger für die Einordnung ist die Kennzahl selbst: Lden mittelt über das ganze Jahr. Ein einzelner Anflug ist etwa eine Minute laut, im Jahresmittel geht er unter. Wer im Anflugbereich wohnt, hört die einzelnen Maschinen also deutlich, auch wenn die Karte dort nur eine milde Zone zeigt.
Ein Blick auf die Windrichtung lohnt sich vor der Besichtigung. Die Piste verläuft von Nord nach Süd, gestartet und gelandet wird je nach Wetterlage von der einen oder der anderen Seite. Der Betrieb schwankt außerdem stark mit der Saison: Im Winter bringen die Charterflüge in die Skigebiete deutlich mehr Bewegungen als im Herbst.
Für die Nacht gilt: Der Flughafen Salzburg ist täglich von 6 bis 23 Uhr in Betrieb, dazwischen besteht ein Nachtflugverbot; besonders laute Maschinen dürfen sogar nur zwischen 7 und 20 Uhr fliegen. Ausnahmen gibt es für Rettungs- und Ambulanzflüge. Genau deshalb zeigt die amtliche Nachtkarte über Salzburg keine Flug-Zone, obwohl die Tageskarte eine ausweist.
Eine Lärmkarte zeigt, wie laut es an einem Ort im Jahresdurchschnitt ist, berechnet aus Verkehrsdaten statt an jeder Adresse gemessen. Die EU verpflichtet die Mitgliedstaaten alle 5 Jahre dazu, kartiert werden Straße, Autobahn, Schiene und Flugverkehr. Dargestellt wird der Dauerschallpegel in Zonen zu je 5 Dezibel, getrennt für den ganzen Tag (Lden) und für die Nacht (Lnight). Nachbarschafts-, Lokal- oder Baustellenlärm ist darin nicht enthalten.
Aus der strategischen Umgebungslärmkarte Österreichs (laerminfo.at, Umweltbundesamt im Auftrag des BMK, Datenstand 2022, CC BY). Für den Ballungsraum hat die Stadt Salzburg ihre Gemeindestraßen erhoben, das Land Salzburg die Landesstraßen außerhalb, dazu kommen Autobahnen, Bahnstrecken und der Flughafen. wohnwahn wertet die Karte zusätzlich je bewohnter 250-Meter-Zelle aus.
Lden ist der über 24 Stunden gemittelte Dauerschallpegel, bei dem Abend und Nacht strenger gewichtet werden (day-evening-night). Lnight ist der Mittelwert nur für die Nachtstunden 22 bis 6 Uhr. Für erholsamen Schlaf ist Lnight der wichtigere Wert.
Der Aktionsplan Umgebungslärm 2024 nennt allein für die Gemeindestraßen im Ballungsraum Salzburg-Stadt rund 19.200 betroffene Personen im 24-Stunden-Mittel. Dazu kommen die Belastungen aus Landesstraßen, Autobahnen, Bahn und Flugverkehr, die getrennt erhoben werden.
Ja. Salzburg ist ein amtlicher Ballungsraum, dort ist jede Straße bis zur Anliegerstraße kartiert. Wir haben das an 15 Stadtteilen von der Altstadt bis Liefering, Taxham und Sam nachgefragt, alle liegen im kartierten Gebiet. Eine grüne Fläche bedeutet in der Stadt also wirklich ruhig. Anders im Umland: Dort sind nur die Hauptverkehrsquellen erfasst, und grün kann auch "nicht erhoben" heißen.
Die Karte kennt nur Verkehrsquellen. Lokal-Lärm, Müllabfuhr, Baustellen, Reisebusse oder eine belebte Altstadtgasse sind nicht kartiert. Umgekehrt gilt: Grün auf der Karte ist eine sehr gute Basis, ersetzt aber nicht das eigene Ohr bei der Besichtigung.
Nein. Salzburg hat keine Straßenbahn, sondern das größte Obus-Netz Österreichs. Obusse fahren elektrisch, sie zählen weder zur Schiene noch zu den kartierten Straßenquellen und tauchen in der amtlichen Karte nicht auf. Schienenlärm kommt in Salzburg von der Westbahn, der Salzburg-Tiroler-Bahn und der Lokalbahn.
Ja. Jedes Inserat bei wohnwahn zeigt die Lage-Daten seiner Adresse, und wer im Fit "Ruhiges Zuhause" wählt, bekommt das amtliche Lärmband der Adresse direkt in der Passungs-Erklärung.
Ja, und in Salzburg ist das besonders relevant, weil der Flughafen im Stadtgebiet liegt. In Maxglan und Liefering weist die amtliche Karte tagsüber 55 bis 59 dB Fluglärm aus, die Analyse oben nennt dort "Flugverkehr" als Quelle. Nachts zeigt die Karte keine Flug-Zone, weil der Flughafen von 23 bis 6 Uhr geschlossen ist.
Ja. Der reguläre Flugbetrieb ist auf 6 bis 23 Uhr beschränkt, dazwischen gilt ein siebenstündiges Nachtflugverbot. Für besonders laute Flugzeugmuster ist das Zeitfenster noch enger, sie dürfen nur zwischen 7 und 20 Uhr fliegen. Ausgenommen sind Rettungs- und Ambulanzflüge.
Nach dem Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz gelten für die Aktionsplanung Schwellenwerte von 60 dB am Tag und 50 dB in der Nacht für Straßen- und Autobahnlärm, 70 und 60 dB für Schienenlärm sowie 65 und 55 dB für Fluglärm. Wird ein Wert überschritten, prüfen die zuständigen Stellen Maßnahmen. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Maßnahme entsteht daraus nicht.
Es gibt keine stadtweite Verordnung mit fixen Uhrzeiten wie in Graz. Das Salzburger Landessicherheitsgesetz verbietet in § 28 ungebührlicherweise störenden Lärm, und zwar rund um die Uhr; beurteilt wird im Einzelfall, nachts und an Sonn- und Feiertagen strenger. Die Geldstrafe beträgt bis zu 500 Euro. Feste Zeiten wie 22 bis 6 Uhr stehen in der Regel in der Hausordnung.
Nein. Für Nachbarschaftslärm nennt das Gesetz keine Dezibel-Grenze, entschieden wird nach dem ortsüblichen Maß und danach, ob die übliche Nutzung der Wohnung wesentlich beeinträchtigt wird. Dezibel-Schwellen gibt es nur für den Verkehrslärm dieser Karte, dort sind es 60 dB am Tag und 50 dB in der Nacht für Straßenlärm.
Datenstand der amtlichen Karte: 2022 (nächste EU-Kartierungsrunde: 2027) · Quelle: laerminfo.at (BMK), CC BY · Ruhezeiten: Salzburger Landessicherheitsgesetz § 28 · Kartierungsgrenze an 15 Stadtteilen selbst nachgefragt, August 2026