Ratgeber · Wohnen im Land Salzburg
Das Land Salzburg fördert Wohnen über mehrere Sparten, und 2026 ist davon weniger übrig, als die meisten Ratgeber schreiben. Für Mieterinnen und Mieter ist die Wohnbeihilfe der wichtigste Weg, auch für private Mietwohnungen, solange der Hauptmietzins unter € 12,57 beziehungsweise € 11,17 je Quadratmeter bleibt. Hier stehen die aktuellen Regeln, ein Check, ob deine Wohnung diese Grenze einhält, und die Zuschüsse für Eigentum samt der Fristen, die Ende 2026 auslaufen.
Das Land bündelt alles unter dem Begriff Wohnbauförderung. Für die Wohnungssuche zählen vor allem die ersten beiden Zeilen.
Salzburg kennt zwei Formen. Die allgemeine Wohnbeihilfe bekommen Mieterinnen und Mieter von geförderten Objekten, also von Wohnungen, deren Baukosten mit Wohnbauförderung finanziert wurden. Die erweiterte Wohnbeihilfe gibt es auch für nicht geförderte Mietwohnungen, also für die klassische Privatmiete. Voraussetzung dafür ist ein schriftlicher Mietvertrag.
Bei der erweiterten Wohnbeihilfe gilt eine harte Grenze: der vereinbarte Hauptmietzins, also die Nettomiete ohne Betriebskosten, darf den Richtwert nicht übersteigen. Seit 1. April 2026 sind das € 12,57 je Quadratmeter in der Stadt Salzburg, in Bischofshofen, Hallein, Neumarkt am Wallersee, Saalfelden am Steinernen Meer, Seekirchen am Wallersee, St. Johann im Pongau, Zell am See sowie in den unmittelbar an die Stadt angrenzenden Gemeinden, und € 11,17 je Quadratmeter in allen übrigen Gemeinden des Landes.
Die Höhe ergibt sich aus der Differenz zwischen dem zumutbaren und dem maßgeblichen Wohnungsaufwand. Der maßgebliche Wohnungsaufwand ist dabei nur der förderfähige Teil der Miete. Wichtig für die eigene Rechnung: für Betriebskosten, Steuern, Heizkosten und Verwaltungskosten gibt es keine Wohnbeihilfe. Welche Bestandteile deine Miete hat, steht in der Mietvorschreibung.
Der Check rechnet die eine Bedingung, die exakt festgelegt ist. Er sagt nicht, wie viel Wohnbeihilfe herauskommt, denn diese Formel veröffentlicht das Land nicht. Dafür steht der amtliche Förderrechner darunter.
Alle drei Eigentumssparten verlangen mindestens 30 Prozent Fremdmittel über ein Kreditinstitut, eine Mindestlaufzeit des Kredits von fünf Jahren und die Anerkennung als begünstigte Person. Der Zuschuss ist einmalig und muss nicht zurückgezahlt werden, solange die Wohnung förderkonform als Hauptwohnsitz bewohnt wird.
| Haushalt | Kauf einer Neubauwohnung | Mietkauf bis 31.12.2026 | Mietkauf ab 1.1.2027 |
|---|---|---|---|
| 1 bis 2 Personen | € 44.000 | € 52.000 | € 32.000 |
| 3 bis 4 Personen, wachsende Familie ohne Kinder | € 54.000 | € 62.000 | € 42.000 |
| 5 und mehr Personen, Jungfamilien, Alleinerziehende | € 64.000 | € 72.000 | € 52.000 |
| Kinderreiche Familien ab drei Kindern | € 72.000 | € 80.000 | € 62.000 |
Bei der Kaufförderung muss die Wohnung neu errichtet und höchstens drei Jahre alt sein, der Verkäufer ein Bauträger, und es muss sich um einen Bau mit mindestens drei Eigentumswohnungen handeln. Wird die regional festgelegte Kaufpreisobergrenze überschritten, entfällt die Förderung ganz. Beim Mietkauf muss die geförderte Mietwohnung mindestens fünf und höchstens zwanzig Jahre alt sein, Einkommen und Wohnbedarf werden dabei nicht neu geprüft, die Förderlaufzeit beträgt 25 Jahre.
Für den Neubau auf einem unbebauten Grundstück, für Einfamilien- und Doppelhäuser sowie für Bauernhäuser gibt es einen Einmalzuschuss von € 15.000, unabhängig von der Familiensituation, bei einer Mindestinvestitionssumme von € 200.000. Höher liegt der Zuschuss nur bei Nachverdichtung und im Baulandsicherungsmodell, dort gestaffelt ab € 20.000 für ein bis zwei Personen.
Nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz ist 2026 keine Förderung für energetische Maßnahmen möglich. Gefördert werden nur noch die alten- und behindertengerechte Ausstattung des Sanitärbereichs, die bedarfsorientierte behindertengerechte Ausstattung und Personenaufzüge. Entscheidend ist die Reihenfolge: die Registrierung muss vor der Auftragserteilung erfolgen, sonst gibt es keine Förderung. Für Aufträge und Anträge vor dem 1. August 2026 gilt eine befristete Ausnahme von dieser Pflicht, ab diesem Datum ist die Registrierung verbindlich.
Mieterin oder Mieter der Wohnung ist die Wohnbeihilfe, beim Kauf der eigenen Genossenschaftswohnung der Mietkauf. Für Kauf und Errichtung von Eigentum lohnt der Antrag erst wieder 2027.
Für die Wohnbeihilfe die Mietvorschreibung mit der Aufschlüsselung der Bestandteile, den Mietvertrag und die Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder.
Das Land führt einen Online-Antrag samt Online-Assistenten für die Antragstellung; für die Weitergewährung der Wohnbeihilfe gibt es ein eigenes Formular.
Die Bewilligung läuft befristet. Wer die Weitergewährung verpasst, verliert Monate, die sich nachträglich nicht mehr holen lassen.
Beraten wird über die Wohnberatung Salzburg und das Referat Wohnbauförderung des Landes, telefonisch unter +43 662 8042-3000.
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Die Höhe ist die Differenz zwischen dem zumutbaren und dem maßgeblichen Wohnungsaufwand und hängt an Einkommen, Haushaltsgröße und dem förderfähigen Teil der Miete. Das Land stellt dafür einen eigenen Förderrechner bereit.
Ja, über die erweiterte Wohnbeihilfe. Voraussetzung ist ein schriftlicher Mietvertrag, und der vereinbarte Hauptmietzins darf den Richtwert nicht übersteigen: € 12,57 je Quadratmeter in der Stadt Salzburg und den genannten Zentren, € 11,17 in den übrigen Gemeinden.
Nein. Für Betriebskosten, Steuern, Heizkosten und Verwaltungskosten wird keine Wohnbeihilfe gewährt. Gerechnet wird nur der förderfähige Teil der Miete, die Aufschlüsselung steht in der Mietvorschreibung.
Für Kauf und Errichtung nicht mehr, dort ist das Kontingent ausgeschöpft und Anträge sind ab Jänner 2027 wieder möglich. Die Mietkauf-Förderung läuft weiter, allerdings sinken ihre Sätze mit 1. Jänner 2027.
Nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2026 nicht. Möglich bleiben die alten- und behindertengerechte Ausstattung des Sanitärbereichs, die bedarfsorientierte behindertengerechte Ausstattung und Personenaufzüge. Dabei muss die Registrierung vor der Auftragserteilung erfolgen.
In der Stadt Salzburg, in Bischofshofen, Hallein, Neumarkt am Wallersee, Saalfelden am Steinernen Meer, Seekirchen am Wallersee, St. Johann im Pongau, Zell am See sowie in den unmittelbar an die Stadtgemeinde Salzburg angrenzenden Gemeinden. Von den Umlandgemeinden rund um die Stadt sind das unter anderem Wals-Siezenheim, Bergheim, Hallwang, Koppl, Anif, Grödig und Elsbethen.
Stand: August 2026. Alle Angaben nach den Informationen des Landes Salzburg (Wohnbeihilfe, Wohnbauförderung, Sanierungs-, Kauf-, Errichtungs- und Mietkaufförderung), Richtwerte per 1. April 2026. Orientierung, keine Rechtsauskunft. Verbindlich entscheidet das Land.