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Ratgeber · Wohnen im Land Salzburg

Wohnbauförderung Salzburg: Wohnbeihilfe, Eigentum und Sanierung, Stand 2026

Das Land Salzburg fördert Wohnen über mehrere Sparten, und 2026 ist davon weniger übrig, als die meisten Ratgeber schreiben. Für Mieterinnen und Mieter ist die Wohnbeihilfe der wichtigste Weg, auch für private Mietwohnungen, solange der Hauptmietzins unter € 12,57 beziehungsweise € 11,17 je Quadratmeter bleibt. Hier stehen die aktuellen Regeln, ein Check, ob deine Wohnung diese Grenze einhält, und die Zuschüsse für Eigentum samt der Fristen, die Ende 2026 auslaufen.

Kommunaler Wohnbau in der Plainstraße in Salzburg-Itzling
Eweht (talk) · CC BY-SA 3.0 at

Die Fördersparten im Überblick

Das Land bündelt alles unter dem Begriff Wohnbauförderung. Für die Wohnungssuche zählen vor allem die ersten beiden Zeilen.

Wohnbeihilfe (Mietzuschuss)läuft
Laufender Zuschuss zur Miete. Für geförderte Wohnungen als allgemeine, für private Mietwohnungen als erweiterte Wohnbeihilfe. Läuft 2026 normal weiter.
Eigentumsförderung Mietkaufläuft
Einmalzuschuss beim Kauf der eigenen Genossenschaftswohnung. Läuft, aber die Sätze sinken mit 1. Jänner 2027 um € 20.000.
Eigentumsförderung Kauf2026 ausgeschöpft
Einmalzuschuss beim Kauf einer neu errichteten Wohnung vom Bauträger. Kontingent 2026 ausgeschöpft, Anträge ab Jänner 2027.
Eigentumsförderung Errichtung2026 ausgeschöpft
Einmalzuschuss für den eigenen Neubau, für Nachverdichtung und für Bauernhäuser. Kontingent 2026 ausgeschöpft, Anträge ab Jänner 2027.
Sanierungsförderungeingeschränkt
Nur noch alten- und behindertengerechte Ausstattung sowie Personenaufzüge. Energetische Maßnahmen sind 2026 nicht förderbar.
Errichtung von Miet- und Heimplätzenläuft
Richtet sich an Bauträger und gemeinnützige Bauvereinigungen, nicht an Privatpersonen.

Wohnbeihilfe: der Weg für Mieterinnen und Mieter

Salzburg kennt zwei Formen. Die allgemeine Wohnbeihilfe bekommen Mieterinnen und Mieter von geförderten Objekten, also von Wohnungen, deren Baukosten mit Wohnbauförderung finanziert wurden. Die erweiterte Wohnbeihilfe gibt es auch für nicht geförderte Mietwohnungen, also für die klassische Privatmiete. Voraussetzung dafür ist ein schriftlicher Mietvertrag.

Bei der erweiterten Wohnbeihilfe gilt eine harte Grenze: der vereinbarte Hauptmietzins, also die Nettomiete ohne Betriebskosten, darf den Richtwert nicht übersteigen. Seit 1. April 2026 sind das € 12,57 je Quadratmeter in der Stadt Salzburg, in Bischofshofen, Hallein, Neumarkt am Wallersee, Saalfelden am Steinernen Meer, Seekirchen am Wallersee, St. Johann im Pongau, Zell am See sowie in den unmittelbar an die Stadt angrenzenden Gemeinden, und € 11,17 je Quadratmeter in allen übrigen Gemeinden des Landes.

Die Höhe ergibt sich aus der Differenz zwischen dem zumutbaren und dem maßgeblichen Wohnungsaufwand. Der maßgebliche Wohnungsaufwand ist dabei nur der förderfähige Teil der Miete. Wichtig für die eigene Rechnung: für Betriebskosten, Steuern, Heizkosten und Verwaltungskosten gibt es keine Wohnbeihilfe. Welche Bestandteile deine Miete hat, steht in der Mietvorschreibung.

Richtwert-Check: kommt die erweiterte Wohnbeihilfe für deine Wohnung in Frage?

Der Check rechnet die eine Bedingung, die exakt festgelegt ist. Er sagt nicht, wie viel Wohnbeihilfe herauskommt, denn diese Formel veröffentlicht das Land nicht. Dafür steht der amtliche Förderrechner darunter.

Der Check prüft ausschließlich die Mietzins-Obergrenze der erweiterten Wohnbeihilfe, Stand 1. April 2026. Über den Anspruch entscheiden zusätzlich Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnbedarf, und für geförderte Wohnungen gilt die Grenze gar nicht.

Eigentum: was es gibt, wenn das Kontingent wieder offen ist

Alle drei Eigentumssparten verlangen mindestens 30 Prozent Fremdmittel über ein Kreditinstitut, eine Mindestlaufzeit des Kredits von fünf Jahren und die Anerkennung als begünstigte Person. Der Zuschuss ist einmalig und muss nicht zurückgezahlt werden, solange die Wohnung förderkonform als Hauptwohnsitz bewohnt wird.

HaushaltKauf einer NeubauwohnungMietkauf bis 31.12.2026Mietkauf ab 1.1.2027
1 bis 2 Personen€ 44.000€ 52.000€ 32.000
3 bis 4 Personen, wachsende Familie ohne Kinder€ 54.000€ 62.000€ 42.000
5 und mehr Personen, Jungfamilien, Alleinerziehende€ 64.000€ 72.000€ 52.000
Kinderreiche Familien ab drei Kindern€ 72.000€ 80.000€ 62.000

Bei der Kaufförderung muss die Wohnung neu errichtet und höchstens drei Jahre alt sein, der Verkäufer ein Bauträger, und es muss sich um einen Bau mit mindestens drei Eigentumswohnungen handeln. Wird die regional festgelegte Kaufpreisobergrenze überschritten, entfällt die Förderung ganz. Beim Mietkauf muss die geförderte Mietwohnung mindestens fünf und höchstens zwanzig Jahre alt sein, Einkommen und Wohnbedarf werden dabei nicht neu geprüft, die Förderlaufzeit beträgt 25 Jahre.

Für den Neubau auf einem unbebauten Grundstück, für Einfamilien- und Doppelhäuser sowie für Bauernhäuser gibt es einen Einmalzuschuss von € 15.000, unabhängig von der Familiensituation, bei einer Mindestinvestitionssumme von € 200.000. Höher liegt der Zuschuss nur bei Nachverdichtung und im Baulandsicherungsmodell, dort gestaffelt ab € 20.000 für ein bis zwei Personen.

Sanierung: was 2026 möglich ist, und was nicht

Nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz ist 2026 keine Förderung für energetische Maßnahmen möglich. Gefördert werden nur noch die alten- und behindertengerechte Ausstattung des Sanitärbereichs, die bedarfsorientierte behindertengerechte Ausstattung und Personenaufzüge. Entscheidend ist die Reihenfolge: die Registrierung muss vor der Auftragserteilung erfolgen, sonst gibt es keine Förderung. Für Aufträge und Anträge vor dem 1. August 2026 gilt eine befristete Ausnahme von dieser Pflicht, ab diesem Datum ist die Registrierung verbindlich.

Antrag: der Weg in vier Schritten

  1. 1

    Prüfen, welche Sparte passt

    Mieterin oder Mieter der Wohnung ist die Wohnbeihilfe, beim Kauf der eigenen Genossenschaftswohnung der Mietkauf. Für Kauf und Errichtung von Eigentum lohnt der Antrag erst wieder 2027.

  2. 2

    Unterlagen zusammenstellen

    Für die Wohnbeihilfe die Mietvorschreibung mit der Aufschlüsselung der Bestandteile, den Mietvertrag und die Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder.

  3. 3

    Online einbringen

    Das Land führt einen Online-Antrag samt Online-Assistenten für die Antragstellung; für die Weitergewährung der Wohnbeihilfe gibt es ein eigenes Formular.

  4. 4

    Weitergewährung im Blick behalten

    Die Bewilligung läuft befristet. Wer die Weitergewährung verpasst, verliert Monate, die sich nachträglich nicht mehr holen lassen.

Beraten wird über die Wohnberatung Salzburg und das Referat Wohnbauförderung des Landes, telefonisch unter +43 662 8042-3000.

Fünf Irrtümer, die im Netz kursieren

Wohnbeihilfe gibt es nur in geförderten Wohnungen
Falsch. Die erweiterte Wohnbeihilfe gibt es auch für private Mietwohnungen, sofern ein schriftlicher Mietvertrag vorliegt und der Hauptmietzins den Richtwert nicht übersteigt.
Die Wohnbeihilfe deckt die ganze Miete ab
Falsch. Gerechnet wird nur der förderfähige Teil. Für Betriebskosten, Steuern, Heizkosten und Verwaltungskosten gibt es nichts.
Salzburg fördert die thermische Sanierung
Nicht mehr. 2026 sind energetische Maßnahmen nach dem Wohnbauförderungsgesetz nicht förderbar.
Die Eigentumsförderung kann man jederzeit beantragen
Falsch. Kauf- und Errichtungsförderung sind 2026 ausgeschöpft, neue Anträge sind ab Jänner 2027 möglich.
Beim Mietkauf ändert sich nichts
Falsch. Mit 1. Jänner 2027 sinken die Zuschüsse um € 20.000. Maßgeblich ist, wann der Kauf erfolgt ist.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Wohnbeihilfe in Salzburg?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Die Höhe ist die Differenz zwischen dem zumutbaren und dem maßgeblichen Wohnungsaufwand und hängt an Einkommen, Haushaltsgröße und dem förderfähigen Teil der Miete. Das Land stellt dafür einen eigenen Förderrechner bereit.

Bekomme ich Wohnbeihilfe für eine private Mietwohnung?

Ja, über die erweiterte Wohnbeihilfe. Voraussetzung ist ein schriftlicher Mietvertrag, und der vereinbarte Hauptmietzins darf den Richtwert nicht übersteigen: € 12,57 je Quadratmeter in der Stadt Salzburg und den genannten Zentren, € 11,17 in den übrigen Gemeinden.

Zählen Betriebskosten und Heizkosten mit?

Nein. Für Betriebskosten, Steuern, Heizkosten und Verwaltungskosten wird keine Wohnbeihilfe gewährt. Gerechnet wird nur der förderfähige Teil der Miete, die Aufschlüsselung steht in der Mietvorschreibung.

Gibt es 2026 noch Eigentumsförderung in Salzburg?

Für Kauf und Errichtung nicht mehr, dort ist das Kontingent ausgeschöpft und Anträge sind ab Jänner 2027 wieder möglich. Die Mietkauf-Förderung läuft weiter, allerdings sinken ihre Sätze mit 1. Jänner 2027.

Wird die thermische Sanierung gefördert?

Nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2026 nicht. Möglich bleiben die alten- und behindertengerechte Ausstattung des Sanitärbereichs, die bedarfsorientierte behindertengerechte Ausstattung und Personenaufzüge. Dabei muss die Registrierung vor der Auftragserteilung erfolgen.

In welchen Gemeinden gilt der höhere Richtwert?

In der Stadt Salzburg, in Bischofshofen, Hallein, Neumarkt am Wallersee, Saalfelden am Steinernen Meer, Seekirchen am Wallersee, St. Johann im Pongau, Zell am See sowie in den unmittelbar an die Stadtgemeinde Salzburg angrenzenden Gemeinden. Von den Umlandgemeinden rund um die Stadt sind das unter anderem Wals-Siezenheim, Bergheim, Hallwang, Koppl, Anif, Grödig und Elsbethen.

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Stand: August 2026. Alle Angaben nach den Informationen des Landes Salzburg (Wohnbeihilfe, Wohnbauförderung, Sanierungs-, Kauf-, Errichtungs- und Mietkaufförderung), Richtwerte per 1. April 2026. Orientierung, keine Rechtsauskunft. Verbindlich entscheidet das Land.