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Flächenwidmungsplan Graz

Gib eine Adresse ein oder tippe auf die Karte. Du siehst, was dort gewidmet ist, was der amtliche Code bedeutet und wie dicht gebaut werden darf.

GRAZ, Bild
Anna Saini · CC BY-SA 4.0
Auf der Karte zeigen

Tippe auf die Karte, um die Widmung an einer Stelle zu sehen.

Widmung: Land Steiermark (Flächenwidmungspläne der Gemeinden), CC BY 4.0

Was die Widmung aussagt

Die Widmung sagt, wofür ein Grundstück verwendet werden darf. Sie entscheidet, ob dort gewohnt, gearbeitet oder gar nicht gebaut werden darf, und sie ist damit die erste Frage vor jedem Kauf und vor jeder Umnutzung. Die Kategorien auf der Karte fassen die Klassen des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes zusammen:

Gemischt & Geschäft
Kerngebiet und Dorfgebiet. Wohnen, Handel, Gastronomie und Büro nebeneinander, in den Kerngebieten ausdrücklich vorgesehen.
Betrieb & Industrie
Gewerbegebiet und Industriegebiet. Für Produktion, Lager und Werkstatt gedacht, klassischer Einzelhandel ist hier oft eingeschränkt.
Wohnen
Allgemeines und reines Wohngebiet. Büro, Praxis oder ein kleiner Nahversorger sind meist nur als nicht störende Nutzung möglich.
Grün & Schutz
Freiland, land- und forstwirtschaftliche Nutzung, Erholungsgebiet. Kein Bauland, hier darf im Regelfall nicht gebaut werden.
Sonstige
Verkehrsflächen, Bahn und Sondernutzungen im Freiland. Was zulässig ist, hängt von der konkreten Widmung ab.

Steirische Pläne sind parzellenscharf. Straßen, Bahn und Gewässer sind dadurch eigene Flächen, und ein Adresspunkt liegt leicht auf der Fahrbahn davor. Darum suchen wir in einem kleinen Umkreis die angrenzende Bauland-Fläche, statt „Verkehrsfläche" zu melden.

Bebauungsdichte

Der steirische Plan führt zu jeder Bauland-Fläche eine zulässige Bebauungsdichte als Spanne, zum Beispiel 0,4 bis 1,2. Sie setzt die Geschoßfläche ins Verhältnis zur Grundstücksfläche und begrenzt damit, wie viel auf einem Grundstück entstehen darf.

Wir zeigen die Spanne im Feld „Bebauung", sobald der Plan sie für diese Fläche führt. Die Höhe selbst regelt der Bebauungsplan der Stadt, nicht der Flächenwidmungsplan.

Wo die verbindliche Auskunft liegt

Diese Seite ist eine Orientierung, keine Rechtsauskunft. Rechtswirksam sind der Flächenwidmungsplan der Stadt Graz und der jeweilige Bebauungsplan; für Bauvorhaben zählt allein die Auskunft der Behörde.

GIS-Steiermark, Flächenwidmung

Grenzen dieser Karte

Parzellenscharf
Die steirischen Pläne folgen den Grundstücksgrenzen. Dadurch sind auch Straßen und Bahnflächen eigene Zonen.
Umland inklusive
Das Land führt die Pläne aller Gemeinden. Anders als in Wien endet die Auskunft nicht an der Stadtgrenze.
Stand der Daten
Der Dienst liefert den aktuell veröffentlichten Stand. Laufende Änderungsverfahren sind darin nicht sichtbar.
Keine Rechtsauskunft
Für Bauvorhaben, Umwidmungen und Betriebsanlagen entscheidet die Behörde, nicht diese Darstellung.

Passend dazu

An derselben Adresse zeigen wir auch, wie laut, wie warm und wie gut angebunden die Lage ist.

Häufige Fragen

Wie finde ich die Widmung für eine bestimmte Adresse in Graz?

Gib die Adresse oben ein und wähle sie aus der Liste. Die Karte springt hin und zeigt die Widmung an dieser Stelle. Alternativ tippst du direkt auf die Karte.

Was bedeutet der Unterschied zwischen Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan?

Der Flächenwidmungsplan sagt, wofür eine Fläche verwendet werden darf, der Bebauungsplan regelt Höhe, Abstände und Bauweise. In der Steiermark sind das zwei getrennte Pläne. Hier siehst du die Widmung samt zulässiger Bebauungsdichte.

Warum steht an meiner Adresse eine Verkehrsfläche?

Weil die steirischen Pläne parzellenscharf sind und ein Adresspunkt oft auf der Straße davor landet. Wir suchen deshalb im Umkreis von 30 Metern die angrenzende Bauland-Fläche. Bleibt es bei einer Verkehrsfläche, liegt der Punkt wirklich dort.

Gilt das auch außerhalb von Graz?

Ja. Das Land Steiermark führt die Flächenwidmungspläne aller Gemeinden, die Auskunft endet also nicht an der Stadtgrenze.

Ist diese Auskunft rechtsverbindlich?

Nein. Wir zeigen die amtlichen offenen Daten des Landes Steiermark im Klartext. Rechtswirksam sind die Pläne selbst, und für ein konkretes Vorhaben zählt die Auskunft der Baubehörde.

Stand: August 2026