Ratgeber · Förderung Oberösterreich
Wohnbeihilfe Oberösterreich: was dir wirklich zusteht
Das Land Oberösterreich zahlt Mieterinnen und Mietern mit kleinem Einkommen bis zu 300,00 € im Monat dazu. Der Haken steht selten dort, wo man ihn sucht: angerechnet wird höchstens 3,70 € je Quadratmeter, ganz gleich, was auf deinem Mietvertrag steht. Wer 45 m² um 8 Euro mietet, zahlt 360 Euro Hauptmietzins und bekommt trotzdem nur 166,50 € angerechnet. Hier steht, was das für dich bedeutet, mit einem Rechner, der jeden Zwischenschritt zeigt.

Wer sie bekommt
- Nur Hauptmiete
- Wohnbeihilfe gibt es für Hauptmieterinnen und Hauptmieter, sowohl in geförderten Wohnungen gemeinnütziger Bauvereinigungen als auch in privaten Mietwohnungen. Nicht dagegen für Eigentumswohnungen, Eigenheime, Reihenhäuser, Heimplätze und Pauschalmieten. Sobald du die Wohnung kaufst, endet sie.
- Hauptwohnsitz und Aufenthalt
- Die Wohnung muss dein Hauptwohnsitz sein. Vorausgesetzt sind außerdem die österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines EWR-Staates; wer aus einem Drittstaat kommt, braucht mindestens fünf Jahre rechtmäßigen Aufenthalt und Deutschkenntnisse.
- Mindesteinkommen
- Das Haushaltseinkommen muss über der Geringfügigkeitsgrenze liegen, das sind 551,10 € im Monat (für 2026 unverändert, sie wurde eingefroren). Darunter ist nicht die Wohnbeihilfe der richtige Weg, sondern die Sozialhilfe.
- Bei privater Miete: die Zinsschwelle
- In einer privaten Mietwohnung darf der Hauptmietzins je Quadratmeter 7,00 € nicht übersteigen, bei Verträgen ab dem 1. Jänner 2023 sind es 8,00 €. Darüber gibt es gar keine Wohnbeihilfe. Für geförderte Wohnungen gilt diese Schwelle nicht.
Wie das Land rechnet
Die Rechnung hat zwei Seiten. Auf der einen steht, was von deiner Miete überhaupt zählt: die angemessene Wohnnutzfläche mal höchstens 3,70 € je Quadratmeter. Angemessen sind 45 m² für eine Person und je weitere 15 m². Ist deine Wohnung größer, zählt nur die angemessene Fläche; ist sie kleiner, zählt die tatsächliche.
Auf der anderen Seite steht, was du selbst tragen sollst: der zumutbare Wohnungsaufwand. Er ist dein Haushaltseinkommen minus dem gewichteten Haushaltseinkommen, und das ist der Sockelbetrag von 580,00 € mal der Summe deiner Gewichtungsfaktoren, plus dem Teuerungsfreibetrag. Die Faktoren: 2,44 für eine Person, 3,84 für zwei, je weitere Person 0,8 mehr, dazu 0,5 je Kind mit erheblicher Behinderung oder Person mit 60 Prozent Erwerbsminderung.
Die Wohnbeihilfe ist die Differenz aus beidem. Sie wird auf 300,00 € im Monat gedeckelt, und unter 7,00 € wird gar nichts ausbezahlt. Genau daran hängt auch die zweite Grenze in der Tabelle: die Obergrenze ist der Punkt, an dem von der Beihilfe weniger als 7,00 € übrig bliebe.
Die Grenzen je Haushaltsgröße
Bis zur ersten Grenze bekommst du die höchstmögliche Wohnbeihilfe, ab der zweiten gar keine mehr. Beide Werte enthalten den Teuerungsfreibetrag von 100,00 €, gelten also für Bewilligungen 2026.
| Im Haushalt | Angemessene Fläche | Höchste Beihilfe bis | Nichts mehr ab | Höchstbetrag |
|---|---|---|---|---|
| 1 Person | 45 m² | 1.515,20 € | 1.674,70 € | 166,50 € |
| 2 Personen | 60 m² | 2.327,20 € | 2.542,20 € | 222,00 € |
| 3 Personen | 75 m² | 2.791,20 € | 3.061,70 € | 277,50 € |
| 4 Personen | 90 m² | 3.255,20 € | 3.581,20 € | 300,00 € |
| 5 Personen | 105 m² | 3.719,20 € | 4.100,70 € | 300,00 € |
Die Obergrenze sinkt entsprechend, wenn deine Wohnung kleiner als die angemessene Fläche ist oder dein Wohnungsaufwand unter 3,70 € je m² liegt.
Rechner: was rund herauskommt
Vier Zahlen genügen. Der Rechner zeigt dir nicht nur den Betrag, sondern den ganzen Weg dorthin, damit du siehst, woran es liegt, wenn wenig oder nichts herauskommt.
Warum 3,70 € so viel ausmacht
Die Wohnbeihilfe ist nicht als Anteil deiner Miete gedacht, sondern als Zuschuss bis zu einem politisch gesetzten Quadratmeterpreis. Für eine Person mit 45 m² sind das höchstens 166,50 € im Monat, egal ob die Wohnung 250 oder 360 Euro Hauptmietzins kostet. Der Zuschuss deckt also einen größeren Teil, je günstiger du wohnst. Das ist kein Fehler in der Rechnung, sondern ihre Absicht, und es ist der Grund, warum sich der Blick auf eine geförderte Wohnung fast immer lohnt.
So läuft der Antrag
- 01
Formular und Belege sammeln
Das Formular „Ansuchen um Wohnbeihilfe“ gibt es kostenlos beim Land zum Download. Dazu brauchst du den Mietvertrag, die aktuelle Vorschreibung und die Einkommensnachweise aller im Haushalt.
- 02
Einreichen, am einfachsten per Mail
Der Antrag geht an wo.post@ooe.gv.at, Anhänge bevorzugt als PDF. Persönlich und postalisch geht es ebenfalls: Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz. Die telefonische Auskunft läuft unter 0732 7720-14140.
- 03
Bewilligung gilt maximal ein Jahr
Die Wohnbeihilfe wird jeweils für höchstens ein Jahr zugesichert und danach neu geprüft. Trag dir das Ende der Laufzeit ein: wer den Folgeantrag verpasst, verliert Monate, die sich nicht nachholen lassen.
- 04
Auszahlung monatlich im Nachhinein
Nach der Bewilligung kommt das Geld am Monatsende. Ändert sich etwas Wesentliches, also Einkommen, Haushaltsgröße oder Miete, musst du das melden: zu viel Bezogenes wird zurückgefordert.
Wohnbeihilfe oder Wohnbauförderung?
Die beiden werden ständig verwechselt, obwohl sie verschiedene Leute meinen. Die Wohnbeihilfe ist ein laufender Zuschuss zur MIETE, für Menschen mit kleinem Einkommen. Die Wohnbauförderung ist ein günstiges Darlehen für den Bau oder Kauf von EIGENTUM, also Eigenheim, Reihenhaus oder Eigentumswohnung. Wer mietet, kommt zur Wohnbeihilfe; wer baut oder kauft, zur Wohnbauförderung. Beides läuft bei derselben Abteilung des Landes.
Häufige Fragen zur Wohnbeihilfe in Oberösterreich
Wie viel Wohnbeihilfe bekomme ich in Oberösterreich?
Höchstens 300,00 € im Monat, und höchstens die angemessene Fläche mal 3,70 € je Quadratmeter: für eine Person also 166,50 €, für zwei 222,00 €, für drei 277,50 €. Davon abgezogen wird der zumutbare Wohnungsaufwand, also alles, was dein Einkommen über dem gewichteten Haushaltseinkommen liegt. Unter 7,00 € im Monat wird nichts ausbezahlt.
Wo liegt die Einkommensgrenze?
Für die höchstmögliche Wohnbeihilfe bei 1.515,20 € für eine Person, 2.327,20 € für zwei und 2.791,20 € für drei. Ganz weg ist der Anspruch ab 1.674,70 €, 2.542,20 € und 3.061,70 €. Alle Werte enthalten schon den Teuerungsfreibetrag von 100,00 € und gelten für Bewilligungen 2026.
Bekomme ich Wohnbeihilfe für eine private Mietwohnung?
Ja, aber nur bis zu einer Zinsschwelle: der Hauptmietzins darf 7,00 € je Quadratmeter nicht übersteigen, bei Verträgen ab dem 1. Jänner 2023 8,00 €. Liegt er darüber, gibt es gar nichts. Für geförderte Wohnungen gemeinnütziger Bauvereinigungen gilt die Schwelle nicht.
Warum wird nur ein Teil meiner Miete angerechnet?
Weil das Land höchstens 3,70 € je Quadratmeter anrechnet. Das ist der Kern der Regelung: die Wohnbeihilfe ist kein Anteil deiner tatsächlichen Miete, sondern ein Zuschuss bis zu diesem Satz. Wer teurer wohnt, bekommt deshalb nicht mehr, sondern trägt die Differenz selbst.
Gibt es Wohnbeihilfe für einen Heimplatz oder ein Studentenheim?
Nein. Heimplätze sind ausdrücklich ausgeschlossen, ebenso Eigentumswohnungen, Eigenheime, Reihenhäuser und Pauschalmieten. Das Land fördert die Heime stattdessen selbst.
Wie lange gilt die Bewilligung?
Maximal ein Jahr. Danach musst du neu ansuchen, und zwar rechtzeitig: rückwirkend gibt es sie nur in engen Grenzen. Ändern sich Einkommen, Haushaltsgröße oder Miete, musst du das während der Laufzeit melden.
Was ist der Unterschied zur Wohnbauförderung?
Die Wohnbeihilfe ist ein laufender Zuschuss zur Miete, die Wohnbauförderung ein günstiges Darlehen für Bau oder Kauf von Eigentum. Mieterinnen und Mieter kommen zur Wohnbeihilfe, Bauherren und Käuferinnen zur Wohnbauförderung.
Was ist der Teuerungsfreibetrag?
Ein Betrag von 100,00 €, um den das Land die Einkommensgrenze jedes Haushalts für Bewilligungen mit Laufzeitbeginn 2026 anhebt. Er wirkt automatisch, ein eigener Antrag ist nicht nötig. Wer im Vorjahr knapp über der Grenze lag, kann es damit erneut versuchen.
Wo stelle ich den Antrag?
Beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung, Bahnhofplatz 1 in 4021 Linz. Am einfachsten per E-Mail an wo.post@ooe.gv.at mit den Anhängen als PDF; persönlich Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, telefonisch unter 0732 7720-14140.
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Stand: 26. August 2026 (Rechenanleitung, Einkommensgrenzen und Antragsweg vom Land Oberösterreich, Werte für Bewilligungen mit Laufzeitbeginn 2026; Formel unabhängig gegen die Rechenanleitung der AK Oberösterreich geprüft; Geringfügigkeitsgrenze 2026) · Orientierung, keine Rechtsberatung · Kostenlose Beratung: Arbeiterkammer Oberösterreich und Mieterschutzverband