Ratgeber · Mietrecht
Für einen großen Teil der Wiener Altbauwohnungen ist die Miete gesetzlich gedeckelt: über das Richtwert-System des Mietrechtsgesetzes. Der Wiener Richtwert liegt seit 1. April 2026 bei 6,74 Euro pro Quadratmeter. Hier steht, wann er gilt, welche Zu- und Abschläge erlaubt sind und wie du eine überhöhte Miete kostenlos prüfen und zurückholen lässt.

Der Richtwert ist der gesetzliche Ausgangswert je Bundesland für die Quadratmeter-Miete der sogenannten Normwohnung (Kategorie A, brauchbarer Zustand, durchschnittliche Lage). 2024 und 2025 waren die Werte per Gesetz eingefroren; seit dem Mietenpaket 2026 werden sie jährlich zum 1. April angepasst, 2026 um maximal 1 Prozent, 2027 um maximal 2 Prozent, ab 2028 wird Inflation über 3 Prozent nur zur Hälfte weitergegeben.
| Bundesland | Richtwert, €/m² |
|---|---|
| Wien | € 6,74 |
| Burgenland | € 6,15 |
| Niederösterreich | € 6,92 |
| Oberösterreich | € 7,30 |
| Kärnten | € 7,89 |
| Tirol | € 8,22 |
| Steiermark | € 9,30 |
| Salzburg | € 9,31 |
| Vorarlberg | € 10,35 |
Die Kurzregel: Richtwertmiete gilt für Mietverträge ab März 1994 in Wohnungen der Kategorie A, B oder C, wenn das Haus in den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes fällt, typisch also der Wiener Altbau mit Baubewilligung vor dem 1. Juli 1953 (vermietete Eigentumswohnungen nur bei Baubewilligung vor dem 9. Mai 1945).
Auf den Richtwert dürfen Vermieter Zuschläge rechnen, der wichtigste ist der Lagezuschlag (§ 16 Abs 3 MRG) für überdurchschnittliche Lagen. Zwei harte Regeln schützen dich: Erstens muss die Begründung schriftlich spätestens bei Vertragsabschluss übergeben werden, sonst ist der Zuschlag unwirksam. Zweitens gilt in Gründerzeitvierteln (überwiegend Baubestand 1870 bis 1917) laut OGH gar kein Lagezuschlag, diese Lagen zählen höchstens als durchschnittlich.
Und aktuell ist die Lage besonders spannend: Der OGH hat im Oktober 2025 (5 Ob 65/25g) klargestellt, dass Punktesysteme und Karten kein verbindlicher Maßstab sind; ein Zuschlag ist nur zulässig, wenn die Lage deutlich über dem städtischen Durchschnitt liegt. Die Stadt Wien bietet ihre Lagezuschlags-Berechnung deshalb derzeit gar nicht an. Praktisch heißt das: Ein verrechneter Lagezuschlag ist häufiger angreifbar, als Vermieter glauben, prüfen lohnt sich.
In die Betriebskosten darf nur der gesetzliche Katalog des § 21 MRG: Wasser, Müll, Rauchfangkehrer, Versicherungen, Hausbetreuung, Grundsteuer und ein gedeckeltes Verwaltungshonorar. Reparaturen und Rücklagen gehören nie hinein. Zur Einordnung: Der Wiener Schnitt liegt bei 2,57 Euro pro Quadratmeter und Monat netto (Betriebskostenspiegel der Mietervereinigung, Abrechnungsjahr 2024). Die Abrechnung muss bis 30. Juni des Folgejahres vorliegen.
Bei der Kaution sind drei Bruttomonatsmieten üblich; mehr als sechs gelten nach der Rechtsprechung regelmäßig als sittenwidrig. Nach Vertragsende ist sie unverzüglich samt Zinsen zurückzugeben, einbehalten werden darf nur für offene Forderungen oder Schäden über die gewöhnliche Abnutzung hinaus.
Kaltmiete durch Quadratmeter teilen und mit dem Richtwert von 6,74 Euro vergleichen. Liegt deine Altbau-Miete weit darüber, ohne dass Lift, Sanierung oder Top-Lage das erklären, ist das ein Prüf-Kandidat.
Der Mietenrechner der Stadt Wien und der Altbau-Mietencheck der Arbeiterkammer rechnen den zulässigen Mietzins detaillierter (das Lagezuschlags-Modul der Stadt ist derzeit ausgesetzt).
Die Schlichtungsstelle der Stadt Wien (MA 50) prüft den Hauptmietzins in einem zur Gänze kostenlosen Verfahren, ohne Anwaltspflicht. Zu viel Gezahltes bekommst du zurück.
Bei unbefristeten Verträgen kannst du 3 Jahre ab der Mietzins-Vereinbarung anfechten. Bei befristeten läuft die Frist bis mindestens 6 Monate nach dem Ende des Mietverhältnisses, rückforderbar sind bis zu 10 Jahre.
Laut Statistik Austria lag die Wiener Durchschnittsmiete zuletzt bei rund 10 Euro pro Quadratmeter inklusive Betriebskosten (Stand 2025), aber mit riesigen Unterschieden je Segment: Gemeindebau 8,20, Genossenschaft 8,80, private Hauptmiete 12,20 Euro. Am deutlichsten ist der Befristungs-Effekt: Befristete Verträge kosten im Schnitt 14,10 Euro, unbefristete 9,20. Wer neu sucht, zahlt also die teuersten Werte des Markts, umso wichtiger, den rechtlichen Deckel zu kennen.
Wie sich die Angebotspreise je Bezirk unterscheiden, zeigt der Preis-Überblick.Immobilienpreise Wien: alle Bezirke →
Seit 1. April 2026 beträgt der Wiener Richtwert 6,74 Euro pro Quadratmeter und Monat (davor 6,67 Euro, die Werte waren 2024 und 2025 gesetzlich eingefroren). Er gilt für die Normwohnung; dazu kommen nachvollziehbare Zu- und Abschläge.
Ja, wenn das Haus eine Baubewilligung vor dem 1. Juli 1953 hat (vermietete Eigentumswohnung: vor dem 9. Mai 1945), dein Vertrag ab März 1994 geschlossen wurde und die Wohnung Kategorie A, B oder C ist. Nicht bei Neubau, Ein-/Zweifamilienhaus oder Dachgeschoß-Ausbau mit Baubewilligung nach 2001.
Nur noch einmal jährlich zum 1. April (Mieten-Wertsicherungsgesetz). Richtwert- und Kategoriemieten stiegen 2026 um maximal 1 Prozent, 2027 sind maximal 2 Prozent erlaubt. Bei frei vereinbarten Mieten mit Wertsicherungsklausel darf Inflation über 3 Prozent ab 2028 nur zur Hälfte weitergegeben werden.
Bei jedem befristeten Vertrag im Richtwert-Bereich sind zwingend 25 Prozent vom höchstzulässigen Hauptmietzins abzuziehen. Fehlt der Abschlag, ist die Miete um genau diesen Teil zu hoch und anfechtbar. Neu seit 2026: gewerbliche Vermieter müssen mindestens 5 Jahre befristen.
In Gründerzeitvierteln grundsätzlich nicht (OGH 5 Ob 74/17v). Sonst nur, wenn die Lage deutlich über dem Wiener Durchschnitt liegt und die Begründung schriftlich spätestens bei Vertragsabschluss übergeben wurde. Seit dem OGH-Urteil vom Oktober 2025 sind pauschale Karten-Begründungen nicht mehr tragfähig.
Ja, bei befristeten Verträgen bis mindestens 6 Monate nach dem Ende des Mietverhältnisses; zurückgefordert werden können bis zu 10 Jahre überhöhter Miete. Bei unbefristeten Verträgen gilt eine Frist von 3 Jahren ab der Vereinbarung. Das Verfahren bei der Schlichtungsstelle MA 50 ist kostenlos.
Nur der Katalog des § 21 MRG: etwa Wasser, Müllabfuhr, Rauchfangkehrer, Versicherungen, Hausbetreuung, Grundsteuer und das gedeckelte Verwaltungshonorar. Reparaturen und Rücklagen nie. Der Wiener Schnitt liegt bei 2,57 Euro pro Quadratmeter netto (Abrechnungsjahr 2024).
Üblich sind drei Bruttomonatsmieten; mehr als sechs gelten regelmäßig als sittenwidrig. Nach Vertragsende muss die Kaution unverzüglich samt Zinsen zurückgezahlt werden, abzüglich belegter Forderungen.
Stand: Juli 2026 (Richtwerte und Kategoriebeträge seit 1.4.2026, OGH-Rechtsprechung bis Oktober 2025) · Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich prüfen: Schlichtungsstelle MA 50, Arbeiterkammer, Mietervereinigung.