Werkzeug
Gib eine Adresse ein oder tippe auf die Karte. Du siehst, was dort gewidmet ist, was der amtliche Code bedeutet und wie hoch gebaut werden darf.

Tippe auf die Karte, um die Widmung an einer Stelle zu sehen.
Widmung: Stadt Wien (Flächenwidmungs- und Bebauungsplan, generalisiert), CC BY 4.0
Die Widmung sagt, wofür ein Grundstück verwendet werden darf. Sie entscheidet, ob dort gewohnt, gearbeitet oder gar nicht gebaut werden darf, und sie ist damit die erste Frage vor jedem Kauf und vor jeder Umnutzung. Die Kategorien auf der Karte fassen die amtlichen Klassen zusammen:
Ein Beispiel: „GB Bauklasse III" heißt gemischtes Baugebiet, Bauklasse III, also bis zu vier Geschoße. Die Karte zeigt den Code, das Feld daneben schreibt ihn aus.
In Wien steckt die Bebauungsangabe im selben Plandokument. Die Bauklasse begrenzt die Höhe (I bis VI, dazu Sonderformen), die Bebauungsweise sagt, ob geschlossen, gekuppelt oder offen gebaut werden darf.
Beides zeigt das Feld „Bebauung" an, sobald der Plan es für diese Fläche führt. Was genau daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, steht im Plandokument der Stadt.
Diese Seite ist eine Orientierung, keine Rechtsauskunft. Rechtswirksam sind der Plan und das Plandokument der Stadt Wien; für Bauvorhaben zählt allein die Auskunft der Behörde.
Amtliches Auskunftssystem der Stadt Wien
Passend dazu
An derselben Adresse zeigen wir auch, wie laut, wie warm und wie gut angebunden die Lage ist.
Gib die Adresse oben ein und wähle sie aus der Liste. Die Karte springt hin und zeigt die Widmung an dieser Stelle. Alternativ tippst du direkt auf die Karte.
Der Flächenwidmungsplan sagt, wofür eine Fläche verwendet werden darf, der Bebauungsplan sagt, wie darauf gebaut werden darf. In Wien sind beide in einem Plandokument zusammengefasst, darum zeigen wir Widmung und Bauklasse gemeinsam.
In der Regel nur als nicht störende Nutzung und meist im Erdgeschoss. Gastronomie ist im reinen Wohngebiet üblicherweise nicht vorgesehen. Was im Einzelfall zulässig ist, entscheidet die Behörde anhand des Plandokuments.
Nein. Wir zeigen die amtlichen offenen Daten der Stadt Wien im Klartext. Rechtswirksam sind Plan und Plandokument, und für ein konkretes Vorhaben zählt die Auskunft der Baubehörde.
Ja, über ein Verfahren des Gemeinderats. Solche Verfahren dauern und sind in der veröffentlichten Karte erst sichtbar, wenn sie abgeschlossen sind. Auf eine erwartete Umwidmung sollte man beim Kauf nicht bauen.
Stand: August 2026