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Wohnbeihilfe in Kärnten

Kärnten hat die Wohnbeihilfe zum 1. Jänner 2025 neu geregelt. Der Rechner unten folgt dem Gesetzestext und zeigt jeden Zwischenschritt, damit du siehst, woher die Zahl kommt.

Die drei Regeln, die den Betrag bestimmen

Erstens der Deckel je Quadratmeter. Das Land rechnet mit einem Wohnkostenfaktor von 4,00 Euro und einem Betriebskostenfaktor von 2,50 Euro, zusammen 6,50 Euro je m². Was du tatsächlich zahlst, spielt für diese Seite der Rechnung keine Rolle: eine 50-m²-Wohnung ergibt 325 Euro förderrelevante Kosten, ob sie 400 oder 900 Euro kostet.

Zweitens die Fläche. Angerechnet werden 50 m² für die erste Person und 10 m² für jede weitere. Anders als in den meisten Bundesländern gilt die 50 aber auch nach unten: eine 32-m²-Garconniere wird mit 50 m² gerechnet. Das ist kein Rundungsfehler, das steht so im Gesetz, und es ist für kleine Wohnungen der wichtigste Punkt der ganzen Seite.

Drittens der Eigenanteil. Er wird stufenweise berechnet, auf den jeweiligen Teil des Einkommens, genau wie bei der Einkommensteuer. Bis 1.000 Euro ist nichts zumutbar, für den Teil zwischen 1.000 und 1.200 Euro sind es 30 Prozent, und so weiter. Bei 1.300 Euro Einkommen sind das 30 Prozent von 200 plus 40 Prozent von 100, also 100 Euro. Es sind NICHT 40 Prozent von 1.300.

Der zumutbare Eigenanteil, Stufe für Stufe

Jede Stufe belastet nur den Teil des Einkommens, der in sie fällt. Je minderjährigem Kind und je Mensch mit Behinderung im Haushalt wandern alle Grenzen um 200 Euro nach oben.

Einkommensteildavon zumutbarhöchstens
bis 1.000,00 €0 %0,00 €
1.000,00 € – 1.200,00 €30 %60,00 €
1.200,00 € – 1.400,00 €40 %80,00 €
1.400,00 € – 1.600,00 €50 %100,00 €
1.600,00 € – 1.800,00 €60 %120,00 €
über 1.800,00 €70 %

Die rechte Spalte zeigt, was eine voll ausgeschöpfte Stufe kostet. Die oberste Stufe ist offen, darum steht dort kein Wert.

Was höchstens herauskommen kann

Aus Fläche und Quadratmetersatz ergibt sich die Obergrenze je Haushalt, bevor der Eigenanteil abgezogen wird. Ab vier Personen liegt sie über dem gesetzlichen Höchstbetrag und wird dort gekappt.

Personenangerechnete Flächeförderrelevante Kostenhöchstens ausbezahlt
150 m²325,00 €325,00 €
260 m²390,00 €390,00 €
370 m²455,00 €455,00 €
480 m²520,00 €500,00 €
590 m²585,00 €500,00 €

Rechner

Alle Angaben monatlich. Die Wohn- und Betriebskosten sind das, was du tatsächlich zahlst; sie begrenzen die Beihilfe nach oben und entscheiden über die Quadratmeter-Schwelle.

Eine Schätzung, kein Bescheid. Verbindlich entscheidet die Abteilung 11 des Amtes der Kärntner Landesregierung.

So läuft der Antrag

  1. 01

    Unterlagen sammeln

    Mietvertrag, Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen, Meldezettel und die letzte Betriebskostenabrechnung.

  2. 02

    Antrag einbringen

    Über das Land Kärnten, Abteilung 11. Der Antrag wirkt ab dem Monat der Einbringung, nicht rückwirkend: ein Monat Zögern ist ein Monat weniger.

  3. 03

    Änderungen melden

    Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnung ändern die Berechnung. Wer eine Änderung nicht meldet, muss zurückzahlen.

Wohnbeihilfe, Betriebskostenunterstützung, Wohnbauförderung

Drei verschiedene Dinge, die oft verwechselt werden. Die Wohnbeihilfe senkt die laufende Belastung und ist das, was dieser Rechner schätzt. Die Betriebskostenunterstützung ist eine eigene, kleinere Leistung. Die Wohnbauförderung hilft beim Bauen oder Kaufen, nicht beim Wohnen.

Häufige Fragen

Wird bei einer kleinen Wohnung wirklich mit 50 m² gerechnet?

Ja. § 6 Abs. 3 K-WBHG sagt, dass bei einer Wohnungsgröße unter 50 m² fiktiv 50 m² als Berechnungsgröße gelten. Eine 32-m²-Wohnung bringt also dieselben 325 Euro förderrelevante Kosten wie eine mit 50 m².

Warum bekomme ich weniger, obwohl meine Miete hoch ist?

Weil die tatsächliche Miete für die Berechnung fast keine Rolle spielt. Angerechnet werden höchstens 6,50 Euro je m². Die Miete wirkt nur an zwei Stellen: sie begrenzt die Beihilfe nach oben, und über 11,66 Euro je m² gibt es gar keine.

Was ist ein Einkommensteil?

Der Teil des Einkommens, der in eine Stufe fällt. Bei 1.300 Euro liegen 1.000 in der ersten Stufe (0 Prozent), 200 in der zweiten (30 Prozent) und 100 in der dritten (40 Prozent). Zumutbar sind damit 100 Euro und nicht 520.

Zählen Kinder mit?

Ja, in zwei Richtungen. Sie vergrößern die angerechnete Fläche um 10 m² je Person, und sie verschieben alle Einkommensgrenzen um 200 Euro nach oben. Beides erhöht die Beihilfe.

Gilt das auch für Eigentum?

Kärnten hat die Wohnbeihilfe 2025 auf Eigentum ausgeweitet. Dieser Rechner bildet den Mietfall ab; für Eigenheime gelten dieselben Faktoren, aber eigene Nachweise.

Weiterlesen

Stand 4. September 2026. Gerechnet nach dem Kärntner Wohnbeihilfegesetz, LGBl. Nr. 82/2024 i.d.F. LGBl. Nr. 86/2025.