Beim Haus gilt das Mietrecht oft gar nicht
Ein Gebäude mit höchstens zwei selbständigen Wohnungen ist vom Mietrechtsgesetz vollständig ausgenommen (§ 1 Abs 2 Z 5 MRG). Kein Richtwert, keine Obergrenze, keine Befristungsregeln, kein mietrechtlicher Kündigungsschutz. Es gilt, was im Vertrag steht, und deshalb ist der Vertrag beim Haus wichtiger als bei jeder Wohnung.
Die Heizkosten sind die zweite Miete
Bei einem unsanierten Einfamilienhaus erreichen sie im Winter leicht die Höhe der Kaltmiete. Der Energieausweis ist bei jeder Vermietung Pflicht und gehört vor die Besichtigung, nicht vor die Unterschrift. Ein Haus mit Klasse F kostet im Betrieb ein Vielfaches eines sanierten.
Betriebskosten und Instandhaltung liegen bei dir
Beim Haus rechnet keine Hausverwaltung ab. Kanal, Müll, Rauchfangkehrer, Gartenpflege und Schneeräumung stehen im Vertrag oder eben nicht, und im Vollausnahmebereich darf auch die Instandhaltung abweichend geregelt werden. Diese Zeilen vor der Unterschrift einzeln durchgehen.
Am Hang gilt der Gefahrenzonenplan
Lawine, Wildbach und Steinschlag sind in Tirol amtlich kartiert, und am Hangfuß ist das kein Randthema, sondern ein hartes Kriterium. Wir zeigen die Zonen je Adresse. Beim Miethaus ist das die Frage, die man vor der Unterschrift stellt und nicht nach dem ersten Winter.
Die Talsohle bündelt allen Verkehr
Innsbruck ist amtlicher Ballungsraum, die Lärmkarte deckt darum das ganze Stadtgebiet ab, anders als in unseren beiden jüngsten Märkten. Der lauteste Korridor liegt in Wilten, wo Autobahn, Bahn und Straße zusammentreffen: dort weist die Karte das höchste Band beider Skalen aus. Fluglärm reicht zusätzlich in die westlichen Stadtteile.
Freizeitwohnsitz ist in Tirol geregelt
Wer ein Haus im Innsbrucker Umland nicht als Hauptwohnsitz nutzen will, stößt auf die Tiroler Freizeitwohnsitz-Regeln. Sie sind streng und gemeindeweise verschieden. Für die Miete ist das seltener ein Thema als beim Kauf, aber es lohnt die Frage, bevor ein Vertrag steht.