Zum Inhalt springen
ENInserierenImmobilie suchen
Merkliste

Ratgeber · Tirol

Wohnbauförderung Tirol

Das Land Tirol führt sechs verschiedene Förderschienen, und die Frage, die keine Übersicht beantwortet, ist die nach der eigenen. Sie hängt an einer Zahl, dem Haushaltseinkommen des Vorjahres, und an einer Kürzungsregel, die auf einer anderen Seite steht als die Grenzen selbst.

Die Regel, die entscheidet

Das Land veröffentlicht Einkommensgrenzen und Kürzung getrennt. Zusammengelesen sagen sie das hier: Wer die Grenze überschreitet, verliert die Förderung nicht auf einen Schlag, sondern in Stufen, und nach vier Stufen ist sie weg.

HaushaltObergrenze im Monat
1 Person3.800 €
2 Personen6.300 €
3 Personen6.780 €
jede weitere Person+ 480 €

Gemeint ist ein Zwölftel des Jahresnettoeinkommens des Haushalts aus dem vorangegangenen Kalenderjahr, zuzüglich Unterhaltszahlungen, Kinderbetreuungsgeld und Ähnlichem. Es zählt also das letzte Jahr, nicht das, was gerade hereinkommt.

Und das ist der Teil, der überrascht

Für jeweils begonnene 100 Euro über der Grenze wird die Förderung um 25 Prozent gekürzt. Eine Einzelperson mit 3.900 Euro verliert ein Viertel, mit 4.100 Euro die Hälfte, und ab 4.200 Euro bleibt nichts mehr übrig. Die Grenze ist damit keine Kante, sondern eine kurze Rampe, und es lohnt sich, vor dem Antrag genau zu rechnen.

Einkommensgrenzen beim Land

Wohnbeihilfe: was wirklich veröffentlicht ist

Die Wohnbeihilfe ist ein monatlicher Zuschuss in Höhe der Differenz aus anrechenbarem und zumutbarem Wohnungsaufwand. Das Land veröffentlicht die Mechanik, aber nicht die vollständige Tabelle der Zumutbarkeits-Prozentsätze. Wir nennen darum, was dokumentiert ist, und verlinken für den Rest den amtlichen Rechner.

WasWert
Anrechenbare Nutzfläche50 m² bei einem Ein-Personen-Haushalt, je weitere Person 20 m² mehr, insgesamt höchstens 150 m²
Mindestbetragunter 7 Euro im Monat wird nichts gewährt
Bewilligungsdauerjeweils ein Jahr, Folgeansuchen binnen drei Monaten nach dem Auslaufen
Anrechenbarer Wohnungsaufwand, ältere geförderte Wohnungenhöchstens 4 Euro je m² förderbarer Nutzfläche, bei Förderung vor dem 1. Oktober 1996
Zinsobergrenze bei Hypothekarkreditenhöchstens 5,25 Prozentpunkte über dem Drei-Monats-Euribor
Niedrige Einkommenbis zu einem Familieneinkommen von 2.300 Euro im Monat vermindert sich der Wohnungsaufwand um bis zu 6 Prozent, also rund 100 bis 130 Euro

Die Höhe hängt an Familiengröße, Einkommen, Finanzierungsart und Zinsniveau. Genau deshalb lässt sich hier kein allgemeiner Betrag ehrlich angeben, und genau deshalb steht der Rechner des Landes daneben.

Beihilfenrechner des Landes

Die sechs Schienen

Sanierung
Renovieren und Modernisieren bestehender Wohngebäude.
Errichtung und Ersterwerb
Neubau, Zubau, Umbau und der Kauf einer neu errichteten Wohnung.
Erwerb einer gebrauchten Wohnung
Der Kauf von bereits bewohntem Wohnraum. Aus dieser Schiene stammen die Einkommensgrenzen oben.
Beihilfe
Direkte Zuschüsse zu Wohnbaumaßnahmen.
Wohnbeihilfe
Laufender Zuschuss zur Wohnkostenbelastung einkommensschwächerer Haushalte.
Mietzinsbeihilfe
Unterstützung bei den Mietkosten.

Übersicht beim Land

Warum das in Innsbruck mehr wiegt als anderswo

Die Grenzen werden erst neben den Preisen konkret. Das hier sind die amtlichen Transaktionspreise der Statistik Austria auf dem Preisniveau 2025, für Wohnungen ab Baujahr 1991 mit Balkon, Terrasse oder Garten und 60 bis 84 m² Wohnfläche:

BezirkEuro je m²
Innsbruck-Stadt6.793
Innsbruck-Land4.610

Die Stadt liegt 47 Prozent über ihrem eigenen Umlandbezirk, und dieser Abstand ist der Grund, warum die Förderfrage hier überhaupt gestellt wird. Älterer Bestand ist günstiger: eine Wohnung mit Baujahr vor 1961 ohne Außenfläche liegt in der Stadt bei 4.552 Euro je m².

So wird beantragt

  1. Das Online-Formular für die Wohnbeihilfe nutzen, es braucht ID Austria. Alternativ auf Papier bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einreichen.
  2. Einkommensnachweise für jede Person im Haushalt beilegen, für das vollständige vorangegangene Kalenderjahr.
  3. Frühestens drei Monate vor der geplanten Fertigstellung beziehungsweise dem Einzug einreichen.
  4. Jedes Jahr neu ansuchen. Ein Folgeansuchen muss binnen drei Monaten nach dem Auslaufen der vorherigen Beihilfe da sein.

Die Abteilung Wohnbauförderung des Landes sitzt am Eduard-Wallnöfer-Platz 3 in Innsbruck, erreichbar unter +43 512 508 2732 und wohnbaufoerderung@tirol.gv.at.

Zum AntragsformularWohnbeihilfe beim Land

Was oft falsch verstanden wird

"Ich bin knapp drüber, also brauche ich es gar nicht"
Nicht unbedingt. Bis 100 Euro darüber bleiben drei Viertel, und die Grenzen steigen mit der Haushaltsgröße kräftig an.
"Es zählt, was ich jetzt verdiene"
Es zählt das vorangegangene Kalenderjahr, geteilt durch zwölf.
"Einmal bewilligt, läuft es weiter"
Es wird jeweils für ein Jahr bewilligt und muss neu beantragt werden.
"Tirol funktioniert wie Oberösterreich"
Nein. Oberösterreich führt die Wohnbeihilfe vorne und veröffentlicht eine Zinsschwelle, Tirol führt die Wohnbauförderung vorne und veröffentlicht Einkommensgrenzen samt Kürzungsregel.

Häufige Fragen

Wie hoch darf das Einkommen für die Wohnbauförderung in Tirol sein?

Bei einer Person 3.800 Euro im Monat, bei zwei Personen 6.300, bei drei 6.780, und je weiterer Person kommen 480 Euro dazu. Gemeint ist ein Zwölftel des Jahresnettoeinkommens des Haushalts aus dem vorangegangenen Kalenderjahr, zuzüglich Unterhaltszahlungen, Kinderbetreuungsgeld und Ähnlichem. Es zählt also das letzte Jahr, nicht das, was gerade hereinkommt.

Ich liege knapp über der Grenze. Bekomme ich gar nichts mehr?

Nicht sofort nichts. Für jeweils begonnene 100 Euro über der Grenze wird die Förderung um 25 Prozent gekürzt. Eine Einzelperson mit 3.900 Euro bekommt noch drei Viertel, mit 4.100 Euro die Hälfte, und ab 4.200 Euro bleibt nichts übrig. Die Grenze ist damit keine Kante, sondern eine kurze Rampe, und vor dem Antrag lohnt sich das genaue Rechnen.

Wie hoch ist die Wohnbeihilfe in Tirol?

Das lässt sich nicht seriös pauschal sagen. Die Wohnbeihilfe ist die Differenz aus anrechenbarem und zumutbarem Wohnungsaufwand und hängt an Familiengröße, Einkommen, Finanzierungsart und Zinsniveau. Das Land veröffentlicht die Mechanik, aber nicht die vollständige Tabelle der Zumutbarkeits-Prozentsätze, und stellt dafür einen eigenen Beihilfenrechner bereit. Dokumentiert ist unter anderem: anrechenbar sind 50 m² bei einem Ein-Personen-Haushalt, je weiterer Person 20 m² mehr, höchstens 150 m², und unter 7 Euro im Monat wird nichts gewährt.

Muss ich die Wohnbeihilfe jedes Jahr neu beantragen?

Ja. Bewilligt wird jeweils für ein Jahr, und ein Folgeansuchen muss binnen drei Monaten nach dem Auslaufen der vorherigen Beihilfe eingebracht werden. Der Antrag läuft über das Online-Formular mit ID Austria oder auf Papier bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, mit Einkommensnachweisen für jede Person im Haushalt für das vollständige Vorjahr.

Welche Förderschienen gibt es in Tirol?

Sechs: Sanierung, Errichtung und Ersterwerb, Erwerb einer gebrauchten Wohnung, Beihilfe, Wohnbeihilfe und Mietzinsbeihilfe. Die oben genannten Einkommensgrenzen stammen aus der Schiene für den Erwerb einer gebrauchten Wohnung.

Und was hat das mit wohnwahn zu tun?

Die Förderung entscheidet, was man sich leisten kann, die Lage entscheidet, ob man dort wohnen will. Wir messen den zweiten Teil: Lärm, Wärme, Sonne und die echte Reisezeit ab der eigenen Adresse. Innsbruck ist gerade im Aufbau, diese Seiten funktionieren aber schon.

Quellen

Alle Angaben stammen vom Land Tirol, abgerufen am 2. September 2026. Preise: Statistik Austria, Preisniveau 2025 auf Basis der Transaktionen 2021 bis 2025. Diese Seite ist Orientierung und keine Rechtsauskunft, entschieden wird beim Land.

Stand: 2. September 2026 · tirol.gv.at, abgerufen am 2. September 2026