Was darf hier gebaut werden?
Das Land Tirol führt die Flächenwidmungspläne aller Gemeinden parzellenscharf und schreibt sie im Klartext aus, mit dem Paragraphen des Raumordnungsgesetzes dazu. Gib eine Adresse ein, und du siehst die Widmung samt der Zusätze, die zählen: eine Bauverbotsfläche und eine eingeschränkte Baulandeignung stehen in derselben Zeile wie das Wort Bauland.
- Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbe oder Freiland: der Paragraph entscheidet, ob überhaupt gebaut werden darf.
- Der Zusatz "Bauverbotsfläche § 35 (2)" heißt: gewidmetes Bauland, auf dem nicht gebaut werden darf.
- Der Zusatz "eingeschränkte Baulandeignung § 37" heißt Naturgefahren, also Auflagen und Nachweise.
- Der Landesdienst deckt das Umland genauso ab wie das Stadtgebiet.