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Naturgefahren in Tirol

Gefahrenzonen in Tirol: Adresse nachsehen.

Im Gebirgstal entscheidet die Gefahrenzone, was gebaut werden darf und was nicht. Tirol veröffentlicht seine Pläne, aber nicht so, dass man sie für eine Adresse abfragen kann. Diese Seite tut das, live aus dem Dienst des Landes, und sie sagt deutlich, wenn sie nicht nachsehen konnte.

Adresse nachsehen

Wir fragen den Dienst des Landes für einen Umkreis von 30 Metern um den Adresspunkt, weil eine Grundstücksgrenze schärfer ist als ein Geocode.

Was die Farben bedeuten

Die Definitionen stehen in der Gefahrenzonenplanverordnung zum Forstgesetz. Sie sind hier zitiert und nicht nacherzählt.

Rote Zone
Flächen, die durch Wildbäche oder Lawinen derart gefährdet sind, dass ihre ständige Benützung für Siedlungs- und Verkehrszwecke nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist (§ 7 Z 1). In der Praxis: kein Bauland.
Gelbe Zone
Alle übrigen gefährdeten Flächen, deren ständige Benützung für Siedlungs- und Verkehrszwecke durch die Gefährdung beeinträchtigt ist (§ 7 Z 2). Bauen ist möglich, in der Regel mit baulichen Auflagen.
Blauer Vorbehaltsbereich
Freigehalten für Schutzmaßnahmen, für die Ablagerung von Geschiebe oder für eine Schutzfunktion (§ 7 Z 3).
Brauner Hinweisbereich
Bereiche, die vermutlich anderen Naturgefahren als Wildbach und Lawine ausgesetzt sind, etwa Steinschlag, Rutschungen oder Erosion (§ 8 Abs. 1 Z 1).
Violetter Hinweisbereich
Bereiche, deren Schutzfunktion von der Erhaltung der Beschaffenheit von Boden oder Gelände abhängt (§ 8 Abs. 1 Z 2).

Gefahrenzonenplanverordnung im RIS

Was das beim Kauf heißt

Die Zone schlägt das Inserat
Eine Gefahrenzone ist eine Tatsache über das Grundstück, keine Ansichtssache. Den aktuellen Plan der Gemeinde schriftlich geben lassen.
Gelb ist eine Auflage, kein Verbot
Bauliche Auflagen kosten Geld. Fragen, was tatsächlich gebaut wurde und ob es auf dieser Grundlage bewilligt ist.
Pläne werden überarbeitet
Jeder Eintrag trägt einen Status und ein Datum. Ein alter Plan kann von einem strengeren abgelöst werden.
Die Versicherung ist eine eigene Frage
Ob ein Gebäude gegen diese Gefahren versicherbar ist und mit welchem Selbstbehalt, beantwortet der Versicherer, nicht der Plan.

Häufige Fragen

Was bedeutet eine rote Gefahrenzone für ein Grundstück?

In der Praxis: kein Bauland. Die rote Zone umfasst Flächen, die durch Wildbäche oder Lawinen derart gefährdet sind, dass ihre ständige Benützung für Siedlungs- und Verkehrszwecke nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist (Gefahrenzonenplanverordnung zum Forstgesetz, § 7 Z 1). Die gelbe Zone ist etwas anderes: sie bezeichnet gefährdete Flächen, deren ständige Benützung beeinträchtigt ist (§ 7 Z 2), und dort ist Bauen in der Regel mit baulichen Auflagen möglich.

Kann ich die Gefahrenzone für eine bestimmte Adresse nachsehen?

Ja, auf dieser Seite. Wir fragen den OGD-Dienst des Landes Tirol (tiris, NATURGEFAHREN) live für einen Umkreis von 30 Metern um den Adresspunkt ab, weil eine Grundstücksgrenze schärfer ist als ein Geocode. Antwortet der Dienst nicht, sagen wir das, statt eine Entwarnung zu melden.

Es wird keine Zone angezeigt. Ist das Objekt damit sicher?

Nein, das folgt daraus nicht. Nicht jede Gemeinde hat einen genehmigten Gefahrenzonenplan, und Gefahren außerhalb von Wildbächen und Lawinen sind in diesen Plänen gar nicht erfasst. „An diesem Punkt ist keine Gefahrenzone ausgewiesen“ heißt genau das und nicht mehr. Verbindlich antworten die Gemeinde und die Wildbach- und Lawinenverbauung.

Was bedeuten die blaue, braune und violette Fläche?

Der blaue Vorbehaltsbereich wird für Schutzmaßnahmen, Ablagerungen oder eine Schutzfunktion freigehalten (§ 7 Z 3). Der braune Hinweisbereich kennzeichnet Flächen, die durch andere Gefahren als Wildbäche und Lawinen bedroht scheinen, etwa Steinschlag, Rutschungen oder Erosion (§ 8 Abs. 1 Z 1). Der violette Hinweisbereich betrifft Flächen, deren Schutzfunktion vom Erhalt des Boden- oder Geländezustands abhängt (§ 8 Abs. 1 Z 2).

Kann sich eine Gefahrenzone ändern?

Ja. Jeder Eintrag trägt einen Planstatus und ein Datum, und ein alter Plan kann durch einen strengeren ersetzt werden. Darum steht in der Auskunft der Stand neben jeder Zone, und darum lohnt es sich, vor dem Kauf den aktuellen Plan der Gemeinde schriftlich zu verlangen.

Was diese Seite nicht tut

Sie ist kein Gutachten und kein Ersatz für den Plan. Wir zeigen, was der Dienst des Landes für einen Punkt zurückgibt, mit Quelle und Planstand daneben. Gefahren außerhalb von Wildbach, Lawine und den Hinweisbereichen sind nicht erfasst, und eine Gemeinde ohne genehmigten Plan liefert schlicht nichts. Wenn es darauf ankommt, antworten die Gemeinde und die Wildbach- und Lawinenverbauung verbindlich.

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Quellen und Stand

Zonen: Land Tirol, OGD-Dienst NATURGEFAHREN in tiris, live abgefragt. Definitionen: Gefahrenzonenplanverordnung zum Forstgesetz, §§ 7 und 8.

Stand: 3. September 2026