Was darf hier gebaut werden?
Die Frage steht vor jedem Grundstückskauf, und in Salzburg entscheidet sie zusätzlich über den Zweitwohnsitz. Das Land führt die Flächenwidmungspläne aller Gemeinden, also auch im Flachgau und im Tennengau.
- Reines oder erweitertes Wohngebiet, Kerngebiet, Betriebsgebiet oder Grünland: die Widmung entscheidet, ob überhaupt gebaut werden darf.
- Das Zweitwohngebiet ist die einzige Widmung, in der eine Zweitwohnung ausdrücklich vorgesehen ist.
- Der Landesdienst deckt das Umland genauso ab wie das Stadtgebiet.